Hallo zu Hause!

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About 

Wir lieben Immobilien und Design und sind mit Begeisterung an der Sache.

Wir stehen auf Win-Win. Das ist unsere Orientierung.

Wir vermarkten ausschließlich Objekte von denen wir selbst überzeugt sind.

Motto: Ohne Begeisterung kein Erfolg, ohne Win-Win keine Nachhaltigkeit.

Hallo!

Herzlichen Dank für Ihr Interesse!
Provisionsvereinbarung:

Auftraggeber (Interessent):
Absender des Formulars

Immobilienmakler:
Walbona GmbH
Gschaidstraße 33
3033 Altlengbach

Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, gilt eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe mit dem Immobilienmakler als vereinbart.

Die Zahlung einer allfälligen Provision ist im Erfolgsfall und mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts zu leisten.

Besondere Provisionsvereinbarung:

Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart, dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen);
dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt;

Die Walbona GmbH ist als Doppelmakler tätig und steht mit der Verkäuferin in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis.

Vermittlungsprovision Kauf: 3% + USt des Verkaufspreises
Vermittlungsprovision Miete: 1 Pauschalmonatsentgelt + USt
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung ist an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.
ich habe die Datenschutzerklärung in der Fußzeile der Projektseite gelesen.

Walbona GmbH

hallo@walbona.at

+43660 608 2016